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Umweltschutz durch Ausweitung der CO2-Steuer: Alles, was jetzt für Sie wichtig ist

By Oktober 21, 2020 Februar 1st, 2021 No Comments
CO2-Steuer Beitrag

Wir wollen unsere Umwelt schonen und der globalen Erwärmung entgegenwirken. Eine große, aber zu bewältigende Herausforderung. Eine Voraussetzung davon ist die wirksame Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes. Um die Bevölkerung zum CO2-Sparen anzuregen, hat die Bundesregierung im Mai 2020 einen neuen Beschluss zur CO2-Steuer veröffentlicht. Hier soll die CO2-Steuer auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ausgeweitet werden. Das heißt: auch hier wird ab Januar 2021 eine Steuer auf die Emission von Kohlendioxid verhängt. Ziel des Ganzen ist natürlich, wie anfangs bereits erwähnt, die Umwelt zu schonen, indem wir diese Emissionen aufgrund der höheren Bepreisung verringern.

Was Sie zur CO2-Steuer wissen müssen

Was das für Sie als Interessent*in oder Käufer*in einer Wohnung in den Albert Villen (oder auch generell als Immobilien-Eigentümer*in) im Detail bedeutet? Darüber möchten wir Sie im Folgenden gerne informieren:
Zunächst ist wichtig, zu wissen, dass der Preis pro Tonne CO2 ab 2021 über ein Festpreissystem politisch festgelegt ist. So steigt dieser im Januar 2021 zunächst auf 25 Euro, soll sich aber schrittweise bis 2025 auf bis zu 55 Euro erhöhen. Von dieser Bepreisung betroffen sind neben der Industrie und Energiewirtschaft ab Jahreswechsel auch Verkehr und Gebäude. Dazu zählen Benzin und Diesel ebenso wie Heizöl und Erdgas. Die Steuer selbst müssen nur Firmen und Dienstleister zahlen, die in irgendeiner Weise CO2 ausstoßen. Das ist beispielsweise neben Fluggesellschaften oder Industrieunternehmen ab Januar jede Firma, die Waren und Dienstleistungen anbietet und dabei CO2 ausstößt. Es ist jedoch denkbar, dass die betroffenen Unternehmen die Steuer auf die Verbraucher umwälzen müssen, um sie tragbar zu machen.

Nachhaltig und sparsam durch Kalte Nahwärme

Eigentümer von Immobilien sind also im Allgemeinen von diesen Änderungen betroffen, sobald die Immobilie beispielsweise mit Öl oder Gas geheizt wird. Hier kann sich der Abschlagspreis abhängig von der Art der Heizanlage und der Höhe des Heizenergieverbrauchs erhöhen.

Doch wir können Entwarnung für die Albert Villen geben. Dadurch, dass wir mit Kalter Nahwärme heizen und so auf erneuerbare Energien setzen, haben wir keinen CO2-Ausstoß und dadurch auch keine CO2-Steuer. Das ist nicht nur hinsichtlich der Steuer ein Vorteil, sondern auch am Ende für die Bewohner: Lärm und Staubbelastung durch eine Heizanlage gehören hier der Vergangenheit an.
Nun ist noch abzuwarten, wie sich die CO2-Bepreisung ab Januar 2021 entwickelt. Sobald es hierzu neue Änderungen und Beschlüsse gibt, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend in unseren News.

Sie wünschen sich weitere Informationen zu unserem Heizkonzept oder interessieren sich für die Albert Villen im Allgemeinen? Dann freuen wir uns sehr auf Ihre Anfrage!

Ihr Team der Albert Villen

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